FAQ - Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung häufig gestellter Fragen, die nach Kategorien sortiert sind. Um eine Antwort einzublenden, klicken Sie bitte auf die entsprechende Frage.
Teilnahme am Großen Examens- und Klausurenkurs
Ich bin als Gasthörer_in im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln eingeschrieben. Kann ich unter diesen Umständen am Großen Examens- und Klausurenkurs teilnehmen?
Leider können Sie unter diesen Umständen nicht am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln teilnehmen. Die Teilnahme am Großen Examens- und Klausurenkurs ist an der Universität zu Köln eingeschriebenen Ersthörer_innen mit angestrebtem Abschluss Erstes Staatsexamen vorbehalten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich zum Großen Examens- und Klausurenkurs anmelden zu können?
Die Teilnahme am Großen Klausurenkurs ist an der Universität zu Köln eingeschriebenen Ersthörer_innen mit angestrebtem Abschluss »erste Prüfung« vorbehalten.
Studierende müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Wann und wie kann ich mich für den Großen Examens- und Klausurenkurs anmelden?
Die für die Teilnahme erforderliche Anmeldung ist nur online über KLIPS 2.0 möglich. Seit dem Wintersemester 2016/2017 erfolgen die Anmeldung zum Großen Klausurenkurs sowie die Anmeldung zum Großen Examenskurs einheitlich über die Veranstaltung „Großer Examens- und Klausurenkurs“. Die Lehrveranstaltung wird in KLIPS 2.0 unter der Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.) 13980.2500 geführt. Eine Anleitung für die Anmeldung finden Sie hier.
Die Anmeldung unter KLIPS 2.0 in Bezug auf die Teilnahme am Großen Examens- und Klausurenkurs ist nur für das jeweils aktuelle Semester möglich. Nach Ablauf jedes Semesters ist also eine erneute Anmeldung unter KLIPS 2.0 erforderlich. Eine auf Semester bezogene Zeitbegrenzung für die Teilnahme am Großen Examens- und Klausurenkurs besteht nicht. Solange eine Immatrikulation für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschlussziel »erste Prüfung« besteht, ist eine Neuanmeldung jederzeit in dem gesamten Zeitraum eines Semesters möglich.
Wichtig: Dabei gilt die Anmeldung in Bezug auf die Teilnahme am Großen Klausurenkurs niemals rückwirkend, d.h., für den Beginn der Teilnahme ab einem bestimmten Schreibwochenende ist die vorherige Erst- bzw. Neuanmeldung bis zu dem Freitag des jeweiligen Schreibwochenendes erforderlich.
Ich möchte mich nach Ende der regulären Vorlesungszeit noch zum Großen Examens- und Klausurenkurs anmelden. Leider wird mir im Lehrveranstaltungsangebot des GEK nur der Kurs des kommenden Semesters angezeigt. Wie gelange ich nun zur Anmeldung für das aktuelle, noch laufende Semester?
Sind Sie unserer Anleitung bis zur Anzeige unseres Lehrveranstaltungsangebots (Schritt 1 der Anleitung) gefolgt, werden Sie über den Navigationsbereich oben rechts feststellen, dass Sie sich bereits im kommenden Studienjahr befinden. Wählen Sie daher zunächst das aktuelle Studienjahr aus.
Hinweis: Ein Studienjahr beginnt in KLIPS 2.0 immer mit dem Wintersemester. So erfasst z.B. das Studienjahr 2017/2018 das WS 2017/2018 und das SoSe 2018.
Weil sich das System bereits in der Belegungsphase für das kommende Semester befindet, wird auch hier nur der Kurs angezeigt, der dem Semestertyp (WS oder SoSe) entspricht, in dessen Belegungsphase sich das System aktuell befindet. Das Lehrveranstaltungsangebot enthält nämlich zu diesem Zeitpunkt der Anmeldung einen Filter.
Beispiel: Befindet sich das System im Juli 2018 in der Belegungsphase für das WS 2018/2019, wird nach Umstellen auf das Studienjahr 2017/2018 auch hier nur der Kurs aus dem letzten WS 2017/2018 angezeigt. Hier ist keine Anmeldung mehr möglich.
Im Tabellenkopf finden Sie Symbole zum Sortieren oder Filtern einer Spalte. Klicken Sie auf das Filter-Symbol in der Spalte "Sem." (gelb hinterlegt). Klicken Sie nun auf das Feld "Filter aufheben". Anschließend wird Ihnen auch der Kurs des aktuell, noch laufenden Semesters angezeigt. Fahren Sie nun wie in unserer Anleitung beschrieben fort.
Klausurenkurs
Wofür stehen die Klausurbezeichnungen A, B und C?
A = Zivilrecht
B = Strafrecht
C = Öffentliches Recht
Wann und wo erhält man die Schreibsachverhalte?
Die Klausursachverhalte werden freitags ab 7:00 Uhr über ILIAS (in der jeweiligen Übungseinheit) zum Download bereitgestellt.
Ich habe mich für den Großen Examens- und Klausurenkurs unter KLIPS 2.0 angemeldet, kann aber bei ILIAS nicht auf die Schreibsachverhalte und Rückgabematerialien zugreifen. Warum?
Nach der Anmeldung zum Großen Examens- und Klausurenkurs über KLIPS 2.0 erfolgt über Nacht eine Übertragung der Daten von KLIPS 2.0 nach ILIAS. Grundsätzlich werden die Daten zwischen den beiden Systemen regelmäßig (jede Nacht) synchronisiert. Allerdings kann ein Synchronisierungsintervall manchmal ausfallen oder den Datensatz eventuell noch nicht berücksichtigen. Der Datensatz wird dann zeitverzögert ausgelesen, mit der Folge, dass der Zugriff auf die Materialien unter ILIAS erst nach ein bis drei Tagen möglich ist.
Beachten Sie diese Besonderheit bitte bei Ihrer Planung. Falls Sie die Schreibsachverhalte außerhalb der Universität zu Köln über ILIAS abrufen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem ersten Schreibwochenende, an dem Sie mit der Teilnahme am Großen Klausurenkurs beginnen möchten, über KLIPS 2.0 anmelden.
WICHTIG: Mit Ablauf der Vorlesungszeit, also ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit, wird die Schnittstelle von KLIPS 2.0 nach ILIAS abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt also keine automatische Synchronisierung der beiden Systeme mehr. Die davon betroffenen Teilnehmer_innen müssen dann manuell in den ILIAS-Kurs eingetragen werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres ILIAS-Benutzernamens an den ILIAS Helpdesk: ilias-helpdesk(at)uni-koeln.de.
Kann ich die Musterlösungen auch online abrufen?
Ja, mit unserer Klausurdatenbank lassen sich zunächst die Bezeichnungen, Titel und Rechtsfragen einer Klausur anhand einzelner Suchbegriffe erfragen. Die jeweilige Musterlösung kann dann in unserem Klausurarchiv unter ILIAS abgerufen werden.
In diesem Klausurarchiv des Großen Examens- und Klausurenkurses befinden sich die Sachverhalte und Musterlösungen zu den Klausuren, die seit Januar 2015 im Rahmen des Großen Klausurenkurses gestellt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere ältere Klausuren teilweise nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen und überholte Rechtsfragen enthalten könnten. Der Stand der Musterlösungen ist jeweils oben rechts auf der ersten Seite kenntlich gemacht.
Beachten Sie bitte die Bedingungen für die Nutzung des Online-Klausurarchivs; dort finden Sie auch das Passwort zum Öffnen der Dateien.
Meine Klausur kam unkorrigiert mit dem Hinweis zurück, dass ich die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten habe. Warum?
In diesem Fall prüfen Sie bitte selbstständig, welche der folgenden technischen Vorgaben Sie nicht eingehalten haben.
- Abgabe von Klausurbearbeitungen ausschließlich als einzelne PDF-Datei (kein Upload mehrerer Dateien/kein Upload anderer Dateiformate, z.B. Word, OpenOffice, Pages oder ZIP)
- Upload der jeweiligen Klausurbearbeitung innerhalb der korrekten Übungseinheit (Kontrolle der Klausurnummer)
- Eindeutige Bezeichnung der PDF-Datei nach folgendem Muster: ILIAS-Benutzername_Klausurnummer (Bsp.: kurenkur_A-123.pdf)
- Maximale Dateigröße: 10.0 MB (Tipp: handschriftliche Bearbeitungen scannen statt fotografieren/ohne Farbe scannen/geringere DPI-Zahl auswählen/PDF-Datei vor Upload komprimieren)
Meine Klausur kam unkorrigiert zurück, ich bin mir aber sicher, dass ich einen Korrekturanspruch habe. Was kann ich tun?
In einem solchen Fall können Sie innerhalb einer Woche (!) nach Rückgabe der Klausur mit Ihrer Bearbeitung unsere Räumlichkeiten aufsuchen und eine Nachkorrektur beantragen.
Probeexamen
Was ist das Probeexamen?
Das Probeexamen simuliert die echte Examensprüfung, d.h. es werden sechs Klausuren unter Beaufsichtigung geschrieben in der vom Justizprüfungsamt gewöhnlich vorgeschriebenen Reihenfolge (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos finden Sie hier.
Wie oft im Jahr findet ein Probeexamen statt?
Das Probeexamen findet zweimal im Jahr (einmal im Februar/März, ein Mal im Juli/August) statt.
Wie melde ich mich zum Probeexamen an?
Die Anmeldung zum Probeexamen erfolgt ausschließlich über das entsprechende Anmeldeformular auf dieser Homepage.
Dies ist allerdings nur in der Anmeldephase möglich. Wann diese Anmeldephase beginnt und endet, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bekanntmachungen auf unserer Homepage. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine gesonderte Einladung mit näheren Informationen.
Examenskurs
Ist ein Einstieg jederzeit möglich?
Ja, zwar fängt der Examenskurs als Jahreskurs immer zum Sommersemester an, allerdings ist der Einstieg jederzeit möglich.
Wann ist ein Einstieg sinnvoll?
Idealerweise steigt man mit Beginn des Jahreskurses zum Sommersemester ein. Da die einzelnen Kurseinheiten in der Regel aufeinander aufbauen bzw. an die vorherigen Einheiten anschließen, kann man so dem roten Faden der Veranstaltung am besten folgen.
Es ist allerdings auch ohne große Bedenken möglich, zum Wintersemester mit der Teilnahme am Examenskurs zu beginnen. Bis zum Ende des Sommersemesters sind die ersten Veranstaltungen bzw. Rechtsgebiete abgeschlossen. Das Wintersemester beginnt dann mit neuen, teils sogar von den Rechtsgebieten aus dem Sommersemester unabhängigen Veranstaltungen. So wird im Bereich des Öffentlichen Rechts im Sommersemester das Staatsrecht und im Wintersemester das Verwaltungsrecht als jeweils abgeschlossene Einheit behandelt. Im Strafrecht laufen der allgemeine und der besondere Teil des Strafrechts durchgängig in beiden Semestern. Im Zivilrechtskurs werden im Sommersemester eher die allgemeinen Rechtsgebiete behandelt. Der Zivilrechtskurs beginnt im Wintersemester dann mit den gesetzlichen Schuldverhältnissen und behandelt später das Sachenrecht sowie das Familien- und Erbrecht.
Bei einem Einstieg in den Examenskurs zum Wintersemester kann es sinnvoll sein, vorher die zum Ende des vorhergehenden Sommersemesters angebotenen Crashkurse zu besuchen. Die Dozent_innen der Crashkurse stimmen sich in aller Regel mit den Dozent_innen der Hauptkurse ab, sodass in den Crashkursen der zuvor in den jeweiligen Hauptkursen behandelte Stoff noch einmal aufbereitet und wiederholt wird.
Kann ich im Examenskurs probehören?
Ja, ein Probehören ist jederzeit möglich, auch ohne vorherige Anmeldung. Die Materialien der Dozent_innen können Sie jedoch erst nach erfolgter Anmeldung herunterladen.
Was ist das „Angeleitete Selbststudium“, welches Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb anbietet?
Frau Prof. Dr. Dauner- Lieb teilt um 14:00 Uhr einen Sachverhalt an die Studierenden aus, der aus dem Stoff des Vormittages stammt und von den Anwesenden in 45 Minuten – je nach Belieben mit oder ohne Hilfsmittel – bearbeitet wird. Zwei bis drei Studierende dürfen anschließend ihre Lösung oder ihre Überlegungen und Fragen zu dem Fall vortragen. Im Anschluss werden Dinge wie Aufbau, Argumentation, klausurtaktische Fragen und Irrwege diskutiert. Außerdem dürfen diejenigen, die eine ausformulierte Lösung erarbeitet haben, diese Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb zur Korrektur geben. Unter ILIAS wird nach der jeweiligen Einheit schließlich ein ausformulierter Lösungsvorschlag zur Verfügung gestellt.
Ich habe mich für den Großen Examens- und Klausurenkurs unter KLIPS 2.0 angemeldet, kann aber bei ILIAS nicht auf die Unterlagen zugreifen. Warum?
Nach der Anmeldung zum Großen Examens- und Klausurenkurs über KLIPS 2.0 erfolgt über Nacht eine Übertragung der Daten von KLIPS 2.0 nach ILIAS. Grundsätzlich werden die Daten zwischen den beiden Systemen regelmäßig (jede Nacht) synchronisiert. Allerdings kann ein Synchronisierungsintervall manchmal ausfallen oder den Datensatz eventuell noch nicht berücksichtigen. Der Datensatz wird dann zeitverzögert ausgelesen, mit der Folge, dass der Zugriff auf die Materialien unter ILIAS erst nach ein bis drei Tagen möglich ist.
WICHTIG: Mit Ablauf der Vorlesungszeit, also ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit, wird die Schnittstelle von KLIPS 2.0 nach ILIAS abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt also keine automatische Synchronisierung der beiden Systeme mehr. Die davon betroffenen Teilnehmer_innen müssen dann manuell in den ILIAS-Kurs eingetragen werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres ILIAS-Benutzernamens an den ILIAS Helpdesk: ilias-helpdesk(at)uni-koeln.de.
Semesterferienprogramm: Crash- und Kompaktkurse
Was sind Crash- und Kompaktkurse?
Neben dem Hauptkurs bieten wir in den Semesterferien im Rahmen des Großen Examenskurses Crashkurse zu den Hauptrechtsgebieten und Kompaktkurse zu den zivilrechtlichen Nebengebieten an.
Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich, sofern Sie sich bereits über KLIPS 2.0 zum Großen Examens- und Klausurenkurs angemeldet haben. Die Termine zu den Crash- und Kompaktkursen finden Sie in unserem Semesterprogramm oder als Aushänge in unserem Schaukasten sowie auf unserer Homepage.
Wie erhalte ich die Materialien zu den Crash- und Kompaktkursen?
Auch die Materialien der Crash- und Kompaktkurse erhalten Sie über ILIAS. Die Übertragung Ihrer Anmeldung von KLIPS zu ILIAS kann drei Tage dauern. Suchen Sie nach dieser Wartezeit die einzelnen Kurse über die Suchfunktion und treten Sie dann der Gruppe bei.
WICHTIG: Mit Ablauf der Vorlesungszeit, also ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit, wird die Schnittstelle von KLIPS 2.0 nach ILIAS abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt also keine automatische Synchronisierung der beiden Systeme mehr. Die davon betroffenen Teilnehmer_innen müssen dann manuell in den ILIAS-Kurs eingetragen werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres ILIAS-Benutzernamens an den ILIAS Helpdesk: ilias-helpdesk(at)uni-koeln.de
Mündliche Examensvorbereitung
Wie kann ich mich für die mündliche Prüfungssimulation und für die Simulation des Vortrags im ersten Staatsexamen anmelden?
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen zur mündlichen Examensvorbereitung erfolgt über die entsprechenden Anmeldeformulare auf unserer Homepage.
Voraussetzungen für die Anmeldung sind die Immatrikulation als Ersthörer_in der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und die vorherige Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Kann ich bei einer mündlichen Prüfungssimulation zuschauen?
Sie können jederzeit als Zuschauer an einer mündlichen Prüfungssimulation teilnehmen, allerdings müssen Sie sich auch hierfür über das entsprechende Anmeldeformular mit Ihrem Studierendenausweis samt Immatrikulationsnachweis sowie Ihrer Ladung zur schriftlichen Examensprüfung anmelden.
Wo liegt der Unterschied zwischen mündlicher Prüfungssimulation und der Simulation des Vortrags?
Bei der mündlichen Prüfungssimulation wird das Prüfungsgespräch mit sechs Kandidaten simuliert. Hier wird von der/dem Prüfer_in ein Sachverhalt vorgetragen, der dann im Gespräch von den Kandidat_innen gelöst werden soll.
Die Simulation des Vortrags soll dagegen auf den Vortrag im ersten Staatsexamen vorbereiten, wobei von Ihnen ein Sachverhalt gelöst und sodann vorgetragen wird.
Tutorium
Wie kann ich mich zum Tutorium anmelden?
Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltung sind das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, ein Versuch in der Ersten Prüfung sowie eine Anmeldung über das entsprechende Anmeldeformular auf unserer Homepage.
Kann ich auch das Tutorium nach meinem Freiversuch besuchen?
Ja, das Tutorium kann auch zur Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch besucht werden, nicht nur zur Vorbereitung auf den Wiederholungsversuch.
Was genau ist das Tutorium?
Informationen über das Konzept unserer Tutorien finden Sie hier.