Großer (Online-)Klausurenkurs - Das Konzept
In der staatlichen Pflichtfachprüfung kommt der Fallbearbeitung unverändert großes Gewicht zu. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet daher seit nunmehr über 45 Jahren eine von der Vorlesungszeit unabhängige, ganzjährige Lehrveranstaltung zur Examensvorbereitung an, den Großen Klausurenkurs.
Im Großen Klausurenkurs werden ohne Ausnahme Original-Examensklausuren, die vom Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln zur Verfügung gestellt werden, zur Anfertigung unter Examensbedingungen angeboten, korrigiert und besprochen. Zudem wird zu jedem Klausurfall am jeweiligen Besprechungstermin ein von den Mitarbeiter_innen des Großen Examens- und Klausurenkurses bzw. der Lehrstühle ausgearbeiteter ausführlicher, im Gutachtenstil schulmäßig aufgebauter, schriftlicher Lösungsvorschlag zur Verfügung gestellt.
Verteilung und Ausgabe der Klausuren
Grundsätzlich werden wöchentlich zwei bis drei Klausuren, jeweils aus dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich der Nebengebiete angeboten. Entsprechend der Gewichtung im schriftlichen Examen werden insgesamt aber am meisten zivilrechtliche Klausuren und am wenigsten strafrechtliche Klausuren gestellt. An gesetzlichen Feiertagen und als absolute Ausnahme bleiben vereinzelte Wochenenden schreibfrei.
Die Klausursachverhalte werden freitags ab 7:00 Uhr über ILIAS (in der jeweiligen Übungseinheit) zum Download bereitgestellt.
Die genaue Verteilung der Klausuren auf die einzelnen Schreibtermine finden Sie hier.
Die Klausuren können an jedem beliebigen Ort bearbeitet werden. Daneben steht zur Anfertigung der Klausuren Hörsaal XIII (Hauptgebäude) zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Freitag, 14:00 - 19:00 Uhr
- Samstag, 9:00 - 14:00 Uhr
Korrektur nach Examensmaßstäben mit Benotung
Alle Teilnehmer_innen erhalten eine Korrektur nach Examensmaßstäben (mit genauer Punktzahl).
Wir empfehlen, die angebotenen Klausuren - abweichend von den Bedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung (vgl. § 13 Abs. 1 S. 1 JAG NRW) - in nur 4 ¾ Stunden zu bearbeiten. Durch diese Verkürzung ist man dazu angehalten, die vorgegebenen Fälle konzentriert und zügig durchzuarbeiten, um unter der besonderen Belastung im Examen nicht in Zeitnot zu geraten.
Um eine Korrektur nach Examensmaßstäben zu erhalten, sind die Bearbeitungen in elektronischer Form (am Computer geschrieben oder handschriftlich und deutlich lesbar eingescannt) bis Montag um 8:00 Uhr innerhalb der jeweiligen Übungseinheit in ILIAS als PDF-Datei (max. Dateigröße: 10.0 MB) hochzuladen.
Die Korrektur erfolgt von Mitarbeiter_innen des Großen Examens- und Klausurenkurses, die alle das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste Prüfung mit Prädikat bestanden haben. Die Klausuren werden stets mit ausführlichen Randbemerkungen und einem abschließenden Kommentar versehen. In Anbetracht des Zwecks des Großen Klausurenkurses, einen Aufschluss über den eigenen Leistungsstand im Hinblick auf das Examen zu erhalten, wird dabei ein möglichst realitätsgetreuer Maßstab angelegt.
Rückgabe der Klausurbearbeitungen
Die korrigierten Klausurbearbeitungen werden innerhalb von 3 1/2 Wochen nach dem Schreibtermin immer mittwochs zurückgegeben; die Bewertungen sind dann ab 16:00 Uhr in der jeweiligen Übungseinheit unter ILIAS abrufbar.
Lösungsvorschläge zu den Klausuren
Der von den Mitarbeiter_innen des Großen Examens- und Klausurenkurses bzw. der Lehrstühle der Fakultät zu dem jeweiligen Klausurfall ausgearbeitete Lösungsvorschlag stellt keine „Musterlösung“ dar, wie man sie vom/von einer Bearbeiter_in in der staatlichen Pflichtfachprüfung erwartet. Die ausformulierten Lösungsvorschläge sind im Interesse der Wiederholung und Vertiefung der Rechtsmaterie wesentlich ausführlicher gehalten und mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen versehen. Sinn der Lösungsvorschläge ist es, eine nachträgliche Überarbeitung des jeweiligen Rechtsgebietes zu erleichtern, Aufbauhinweise zu geben und die mündliche Besprechung vom Anspruch der Vollständigkeit zu befreien.
Die Lösungsvorschläge zu den Klausuren sind ab Montag um 8:00 Uhr (entspricht Abgabetermin der jeweiligen Übungseinheit) in der jeweiligen Übungseinheit unter ILIAS abrufbar.
Klausurbesprechungen
Die im Rahmen des Großen Klausurenkurses gestellten Examensfälle werden überwiegend von Professor_innen und Lehrbeauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die über eine jahre-, teils jahrzehntelange Prüfungserfahrung verfügen, sowie teilweise von Habilitand_innen im Rahmen einer zweistündigen Veranstaltung besprochen. Die Besprechungen dienen der Erörterung, Wiederholung und Vertiefung der relevanten Rechtsfragen des Klausurfalles. Darüber hinaus wird gezielt auf Aufbauprobleme und typische, immer wiederkehrende Fehler der Studierenden im Zusammenhang mit bestimmten Problemkreisen aufmerksam gemacht.