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Tätigkeit als Korrekturassistent:in

Am Großen Examens- und Klausurenkurs wurden im Jahr 2022 über 14.000 Klausuren korrigiert, die Tendenz ist steigend. Eine Korrekturassistenz am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln kann Ihnen einen neuen Blickwinkel auf klausurtaktische und rechtsmethodische Fragestellungen eröffnen; gleichzeitig leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Examensvorbereitung. Genießen Sie die Vorzüge eigenverantwortlicher Arbeit bei maximaler Flexibilität ohne Anwesenheitspflichten und halten Sie ganz nebenbei Ihr Wissen im materiellen Recht stets aktuell.

Anders als wissenschaftliche Hilfskräfte werden Korrekturassistent_innen am Großen Examens- und Klausurenkurs weder pauschal vergütet noch in irgendeiner Form angestellt. Korrekturassistent_innen arbeiten selbstständig auf Werkvertragsbasis und erhalten pauschal 11,00 € pro korrigierte Klausur. Sie sind aufgrund des selbstständigen Charakters dieser Tätigkeit nicht verpflichtet, Klausuren zu übernehmen. Korrekturassistent_innen haben keine Anwesenheitspflichten oder feste Arbeitszeiten; sie werden bei Bedarf eingesetzt und entscheiden selbst über das eigene Arbeitsaufkommen (20 bis 60 Klausuren pro Korrekturauftrag). Ein postalischer Versand der Klausuren ist allerdings nicht möglich. Die Anweisung der Bezahlung erfolgt jeweils nach Abgabe der Klausuren. Die Versteuerung erfolgt durch die/den Korrektor_in selbst; es existiert allerdings ein jährlicher Freibetrag i.H.v. 3.000,00 € (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).

Interessent_innen können sich jederzeit als Korrekturassistent_in beim Großen Examens- und Klausurenkurs bewerben (dazu s. rechts bzw. bei Nutzung mit dem Smartphone weiter unten). Sollte aktuell kein erhöhter Bedarf an weiteren Korrekturkräften vorhanden sein, werden Sie auf Wunsch bei einem wieder höheren Klausuraufkommen von uns angeschrieben, sofern Sie die unten genannten Anforderungen erfüllen.