Das Probeexamen - Der geprobte Ernstfall
Der Große Examens- und Klausurenkurs führt zweimal jährlich ein sog. Probeexamen durch. Diese Sonderveranstaltung soll zum einen eine umfassende Überprüfung des eigenen Leistungsstands im Sinne einer „Generalprobe“ ermöglichen. Zum anderen soll sie durch eine realitätsnahe Simulation der Examenssituation eine mentale Vorbereitung auf das Examen bieten.
Es werden sechs Klausuren – entsprechend der Verteilung im Examen – in enger zeitlicher Aufeinanderfolge geschrieben. Die Klausuren werden unter Aufsicht angefertigt. Vor den Klausuren finden – wie im Examen – Kontrollen statt.
Die Besprechungen zu den Klausuren finden direkt im Anschluss an die Anfertigung der Klausuren statt. Ferner werden Lösungshinweise ausgegeben. Auch im Probeexamen werden ausschließlich Original-Examensklausuren gestellt. Die Rückgabe der Klausuren erfolgt nach ca. drei Wochen. Als besonderer Service wird für jede/n Teilnehmer_in eine Gesamtnotenübersicht mit Angabe der fiktiven „Vorpunktezahl“ erstellt.
Zum Probeexamen zugelassen werden nur Studierende ab dem 6. Fachsemester. Ein sog. „Abschichten“ von einzelnen Klausuren ist angesichts der beschränkten Teilnehmeranzahl im Rahmen des Probeexamens nicht möglich.
Probeexamen II 2024
Zum Probeexamen II 2024 werden 80 Teilnehmende zugelassen.
Um allen Interessierten die gleiche Chance auf einen Platz im Probeexamen einzuräumen, erfolgt die Platzvergabe per Losverfahren. Die Anmeldungen zum Probeexamen werden daher nicht nach dem Prioritätsprinzip berücksichtigt. Zudem werden Anmeldungen von Interessierten, die bereits einmal am Probeexamen teilgenommen haben, nur nachrangig berücksichtigt.
Wir weisen daher darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, einen Platz im Probeexamen zu erhalten, nicht vom Zeitpunkt der Anmeldung abhängt. Die Anmeldung kann über den gesamten Anmeldezeitraum hinweg erfolgen.
Die Anmeldung zum Probeexamen II 2024 erfolgt ausschließlich über das unten stehende Anmeldeformular.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung nur bei Angabe Ihrer persönlichen S-Mail-Adresse gültig ist; ansonsten ist eine Teilnahme am Probeexamen ausgeschlossen.
Die Anmeldung zum Probeexamen II 2024 beginnt am Montag, den 03.06.2024, und ist bis Freitag, den 21.06.2024, um 12:00 Uhr möglich.
Nach dem Ende des Anmeldezeitraums werden im Rahmen eines Losverfahrens 80 Plätze an die Angemeldeten vergeben. Die so ermittelten 80 Teilnehmenden werden im Anschluss von uns per E-Mail benachrichtigt. Diese bereits zugelassenen Teilnehmenden können sich noch bis Mittwoch, den 26.06.2024, um 12:00 Uhr vom Probeexamen abmelden. Die so wieder frei gewordenen Plätze werden im Rahmen eines zweiten Losverfahrens an die bisher unberücksichtigt gebliebenen Interessierten vergeben, welche im Anschluss über das Ergebnis der Auslosung per E-Mail benachrichtigt werden. Gleichzeitig werden hiernach auch diejenigen Interessierten, denen selbst nach dem zweiten Losverfahren kein Platz im Probeexamen zugeteilt werden konnte, per E-Mail informiert.
Achtung: Nach diesem Zeitpunkt ist aufgrund der beschränkten Teilnahmemöglichkeiten bei Nichtteilnahme an einzelnen Klausuren oder dem Probeexamen insgesamt eine unmittelbare Information des Großen Examens- und Klausurenkurses sowie die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Darlegung eines sonstigen Härtefalles erforderlich.
Teilnehmenden, die ohne Abmeldung unentschuldigt bei einzelnen oder allen Klausuren fehlen, werden von den nächsten Probeexamen ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Probeexamen ist nur bei Anfertigung aller Klausuren möglich. Das unentschuldigte Fehlen bei einzelnen Klausuren führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Probeexamen und Verlust des Korrekturanspruchs für bereits angefertigte Klausuren.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass einzig zugelassene Hilfsmittel die in der staatlichen Pflichtfachprüfung vorgeschriebenen Gesetzestexte sind. Diese sollen weder handschriftliche Bemerkungen noch Post-Its oder sonstige Markierungen enthalten.
Zu Beginn jeder Klausur sind alle Jacken und Taschen im vorderen Bereich des Schreibraumes abzulegen. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet in die im vorderen Bereich des Raumes abgelegte Tasche/Jacke eingesteckt werden. Die Benutzung des Mobiltelefons wie auch anderer nicht zugelassener Hilfsmittel führt zum Ausschluss vom Probeexamen.
Anmeldeformular
Schreib- und Besprechungstermine
Schreibtermin | Besprechungstermin | Klausur | Rechtsgebiet |
---|---|---|---|
Mo., 29.07.2024 | Mi., 07.08.2024, 14:00 - 15:00 Uhr | Z I | Zivilrecht |
Di., 30.07.2024 | Mi., 07.08.2024, 15:30 - 16:30 Uhr | Z II | Zivilrecht |
Do., 01.08.2024 | Mi., 07.08.2024, 17:00 - 18:00 Uhr | Z III | Zivilrecht |
Fr., 02.08.2024 | Do., 08.08.2024, 14:00 - 15:00 Uhr | S | Strafrecht |
Mo., 05.08.2024 | Do., 08.08.2024, 15:30 - 16:30 Uhr | OE I | Öffentliches Recht |
Di., 06.08.2024 | Do., 08.08.2024, 17:00 - 18:00 Uhr | OE II | Öffentliches Recht |
Die Klausuren des Probeexamens werden jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr im Seminargebäude geschrieben. Die genauen Räume werden nach Anmeldung per E-Mail bekannt gegeben. Eine elektronische Anfertigung der Klausuren am eigenen Laptop - ebenfalls im Schreibraum und unter Aufsicht - ist möglich. Die gewünschte Art der Teilnahme am Probeexamen ist im Rahmen der Anmeldung bitte anzugeben.
Die Besprechungen zu den Klausuren finden direkt im Anschluss an die Anfertigung der Klausuren am Mittwoch, den 07.08.2024, und am Donnerstag, den 08.08.2024, jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr in Hörsaal XII (Hauptgebäude) statt. In den verkürzten Besprechungen werden die Schwerpunkte der Klausuren sowie typische Fehler und Strategien zu deren Vermeidung erörtert.
Die Rückgabe der Klausuren erfolgt ab Freitag, den 06.09.2024. Die genauen Rückgabemodalitäten werden nach Anmeldung per E-Mail bekannt gegeben.