Examensnotenrechner
Dieser Rechner soll als Hilfe zur Berechnung der eigenen Ergebnisse im Examen dienen. Die Berechnungsgrundlage sowie alle weiteren Informationen ergeben sich aus dem Juristenausbildungsgesetz NW in der Fassung vom 06.04.2017.
Bedeutung der Gesamtnoten im Staatsexamen
Note | Punktzahl | Bewertung |
sehr gut | 14,00-18,00 Punkte | eine besonders hervorragende Leistung |
gut | 11,50-13,99 Punkte | eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
vollbefriedigend | 9,00-11,49 Punkte | eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung |
befriedigend | 6,50-8,99 Punkte | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
ausreichend | 4,00-6,49 Punkte | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht |
mangelhaft | 1,50-3,99 Punkte | eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung |
ungenügend | 0-1,49 Punkte | eine völlig unbrauchbare Leistung |