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Examensnotenrechner

Dieser Rechner soll als Hilfe zur Berechnung der eigenen Ergebnisse im Examen dienen. Die Berechnungsgrundlage sowie alle weiteren Informationen ergeben sich aus dem Juristenausbildungsgesetz NW in der Fassung vom 06.04.2017.

Bedeutung der Gesamtnoten im Staatsexamen

Note

Punktzahl

Bewertung

sehr gut

14,00-18,00 Punkte

eine besonders hervorragende Leistung

gut

11,50-13,99 Punkte

eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

vollbefriedigend

9,00-11,49 Punkte

eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

befriedigend

6,50-8,99 Punkte

eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

ausreichend

4,00-6,49 Punkte

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

mangelhaft

1,50-3,99 Punkte

eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

ungenügend

0-1,49 Punkte

eine völlig unbrauchbare Leistung